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Fehlercodes / BR-CO-26

BR-CO-26

In order for the buyer to automatically identify a supplier, the Seller identifier (BT-29), the Seller legal registration identifier (BT-30) and/or the Seller VAT identifier (BT-31) shall be present.

Offizieller Prüftext (Originaltext der CEN, Englisch), aus der KoSIT-Validator-Konfiguration v2026-08-31.

Stufe in XRechnung
Fehler (Rechnung wird abgelehnt)
Gilt für
UBL und CII
Regelquelle
EN 16931 (CEN)
Betroffene Felder
BT-29, BT-30, BT-31
Stand
KoSIT v2026-08-31, veröffentlicht 02.09.2026

Was bedeutet das?

Der Verkäufer ist nicht eindeutig identifizierbar: Es fehlen alle drei möglichen Kennungen, also Verkäuferkennung (BT-29), Registernummer (BT-30, z. B. Handelsregisternummer) und USt-IdNr. (BT-31). Mindestens eine davon ist Pflicht. Die Steuernummer (BT-32) zählt hier nicht mit. Fehlt die USt-IdNr., melden BR-DE-16 und BR-S-02 oft gleichzeitig einen ähnlichen Mangel.

So beheben Sie den Fehler

Tragen Sie beim Verkäufer die USt-IdNr. ein (BT-31, mit Länderpräfix, zum Beispiel „DE123456789“). Hat Ihr Unternehmen keine, genügt für diese Regel die Handelsregisternummer (BT-30) oder eine Verkäuferkennung (BT-29); weist die Rechnung Umsatzsteuer aus, verlangt XRechnung dann zusätzlich die Steuernummer (BT-32, sonst BR-DE-16).

Beispiel:

DE123456789
CII
/rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:SellerTradeParty/ram:SpecifiedTaxRegistration
UBL
/ubl:Invoice/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PartyTaxScheme

Erläuterung von Annehmbar, kein KoSIT-Text. Jeder genannte Pfad wird bei jeder neuen KoSIT-Version automatisch gegen das Regelwerk getestet.

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