Prüfen / XRechnung erstellen
XRechnung erstellen: kostenlos und vor dem Download geprüft
Füllen Sie das Formular aus. Wir erzeugen daraus eine XRechnung 3.0 (XML, Syntax CII oder UBL) und prüfen sie mit dem offiziellen KoSIT-Regelwerk v2026-08-31, bevor Sie sie herunterladen. Ohne Anmeldung. Ihre Angaben werden nicht gespeichert.
Stand: 28.09.2026 · KoSIT-Regelwerk v2026-08-31 · ZUGFeRD 2.5.2
So funktioniert es
- Ausfüllen. Die Felder entsprechen den Pflichtangaben einer XRechnung 3.0 und des § 14 UStG. Summen und Umsatzsteuer rechnen wir aus.
- Erstellen und prüfen. Wir erzeugen die XML-Datei und prüfen sie sofort mit derselben KoSIT-Konfiguration wie unser Validator.
- Herunterladen und senden. Die Datei senden Sie per E-Mail, über das Portal des Empfängers oder, bei Behörden des Bundes, über die ZRE bzw. OZG-RE.
Häufige Fragen
Ist die erstellte XRechnung gültig?
Jede Datei prüfen wir vor dem Download mit der offiziellen KoSIT-Validator-Konfiguration v2026-08-31, derselben wie im Validator. Sie sehen das Ergebnis mit allen Befunden. Ob Ihre Angaben inhaltlich stimmen (Beträge, Steuersätze, Anschriften), prüft das Regelwerk nicht.
Welche Angaben braucht eine XRechnung?
Unter anderem Rechnungsnummer und -datum, eine Käuferreferenz (bei Behörden die Leitweg-ID), Name und Anschrift von Verkäufer und Käufer, beider elektronische Adresse (meist eine E-Mail-Adresse), USt-IdNr. oder Steuernummer des Verkäufers, einen Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail, die Positionen mit Umsatzsteuer, die Bankverbindung und eine Fälligkeit oder Zahlungsbedingungen. Das Formular fragt genau das ab.
Was ist die Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID adressiert Rechnungen an öffentliche Auftraggeber in Deutschland, z. B. 04011000-12345-03. Der Auftraggeber teilt sie Ihnen mit, meist in der Bestellung. Sie gehört in das Feld Käuferreferenz (BT-10). An Unternehmen tragen Sie dort eine Referenz ein, die der Käufer Ihnen genannt hat.
CII oder UBL: welche Syntax soll ich wählen?
Beide sind für die XRechnung gleichwertig zulässig. CII ist die Syntax von ZUGFeRD und Factur-X, UBL die von Peppol. Wenn der Empfänger nichts vorgibt, können Sie jede wählen.
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Wir erzeugen und prüfen die Datei im Arbeitsspeicher und verwerfen sie danach. Protokolliert werden nur anonyme Angaben wie Ergebnis, Syntax, Anzahl der Positionen und Steuerarten, nie Namen, Anschriften, Beträge oder Bankdaten. Einen Entwurf können Sie als Datei auf Ihrem Gerät speichern.
Kann ich als Kleinunternehmer eine XRechnung erstellen?
Ja. Wählen Sie bei den Positionen „steuerfrei“ und geben Sie als Grund z. B. „Kein Ausweis von Umsatzsteuer, da Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG“ an. Kleinunternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, zum Versand sind sie nicht verpflichtet.
Bekomme ich auch eine ZUGFeRD-PDF?
Noch nicht. Diese Seite erzeugt die XRechnung als XML-Datei. Die ZUGFeRD-PDF mit eingebetteter XML (PDF/A-3) ist der nächste Schritt.
Ab wann muss ich E-Rechnungen versenden?
Empfangen müssen Unternehmen E-Rechnungen seit dem 1.1.2025. Versenden müssen sie ab dem 1.1.2027, wenn der Vorjahresumsatz über 800.000 € lag, ab dem 1.1.2028 alle. Bis dahin sind mit Zustimmung des Empfängers noch Papier- oder PDF-Rechnungen möglich.
Technische Erstellung und Prüfung nach dem öffentlich verfügbaren KoSIT-Regelwerk, keine Steuer- oder Rechtsberatung. Für den Inhalt der Rechnung sind Sie verantwortlich.