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Fehlercodes / BR-DE-16

BR-DE-16

Wenn in einer Rechnung die Steuercodes S, Z, E, AE, K, G, L oder M verwendet werden, muss mindestens eines der Elemente "Seller VAT identifier" (BT-31), "Seller tax registration identifier" (BT-32) oder "SELLER TAX REPRESENTATIVE PARTY" (BG-11) übermittelt werden.

Offizieller Prüftext (Originaltext der KoSIT), aus der KoSIT-Validator-Konfiguration v2026-08-31.

Stufe in XRechnung
Fehler (Rechnung wird abgelehnt)
Gilt für
UBL und CII
Regelquelle
XRechnung (KoSIT)
Betroffene Felder
BT-31, BT-32
Stand
KoSIT v2026-08-31, veröffentlicht 02.09.2026

Was bedeutet das?

Die Rechnung weist Umsatzsteuer aus (z. B. Kategorie S), nennt aber keine Steuerkennung des Verkäufers.

So beheben Sie den Fehler

Geben Sie die USt-IdNr. (BT-31) oder die Steuernummer (BT-32) des Verkäufers an, oder einen Steuervertreter (BG-11).

CII
/rsm:CrossIndustryInvoice/rsm:SupplyChainTradeTransaction/ram:ApplicableHeaderTradeAgreement/ram:SellerTradeParty/ram:SpecifiedTaxRegistration
UBL
/ubl:Invoice/cac:AccountingSupplierParty/cac:Party/cac:PartyTaxScheme

Erläuterung von Annehmbar, kein KoSIT-Text. Jeder genannte Pfad wird bei jeder neuen KoSIT-Version automatisch gegen das Regelwerk getestet.

Diese Regel gilt nur für XRechnung, nicht für jede EN-16931-Rechnung: EN 16931 oder XRechnung?

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